Fachanwalt für Strafrecht | Strafverteidigung
Robin Schmid | Strafverteidiger seit über 15 Jahren
Erfahrung, Expertise und Qualifikation
Erfolg im Strafrecht steht und fällt mit der Wahl des richtigen Verteidigers.
Seit über 15 Jahren bin ich als Anwalt für Strafrecht (Strafverteidiger) in Schwäbisch Gmünd und bundesweit tätig und verteidige meine Mandanten engagiert und mit höchster Professionalität. Als erfahrener Prozessanwalt vertrete ich sowohl Beschuldigte als auch Geschädigte im Ermittlungsverfahren und vor Gericht einschließlich der Rechtsmittelinstanzen der Berufung oder Revision zum Bundesgerichtshof.
Für mich steht immer das bestmögliche Ergebnis im Vordergrund: Ob Freispruch, Verfahrenseinstellung oder eine angemessene Strafe unter Berücksichtigung aller Umstände - ich kämpfe für Ihr Recht – unvoreingenommen, engagiert und kompetent.
Ich berate und verteidige Privatpersonen und Unternehmen bei allen Strafsachen in sämtlichen Stadien des Strafverfahrens und im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts. Ich begleite Sie im gesamten Strafverfahren. Zuerst prüfen ich Ihre Möglichkeiten, erarbeite eine Strategie, dann stellen wir Waffengleichheit zwischen dem Staat und Ihnen her und schützen Sie vor unfairen Mitteln.
Meine Leidenschaft für den Beruf des Strafverteidigers und hohe fachliche Ansprüche zeichnen mich dabei aus.
Zusammen mit meinem Team aus Strafverteidigern und Mitarbeiterinnen setzen wir uns persönlich, engagiert und zielstrebig für Ihre Belange ein und verteidigen Sie bundesweit gegenüber sämtlichen Behörden und vor allen Gerichten.
Ihr Rechtsanwalt Robin Schmid - Fachanwalt für Strafrecht
Einen kostenlosen "Erste-Hilfe-Ratgeber" können Sie vorab hier abrufen.
Ich setze mich für Sie ein - Kompetent. Effektiv. Schnell.
Strafverteidigung bei allen Strafsachen wie insbesondere
- bei Körperverletzungsdelikten, §§ 223 ff StGB
- Diebstahl § 242 StBG
- Raub § 249 StGB
- Erpressung § 253 StGB
- Urkundenfälschung, § 267 StGB
- Sachbeschädigung § 303 StGB
- Betäubungsmittelstraftaten, §§ 29 - 30b BtMG
- Kapitalstraftaten: Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung mit Todesfolge
- Sexualdelikten: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, §§ 177 ff StGB
- Verkehrsstrafrecht wie Trunkenheit am Steuer, Drogenfahrt, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort usw.
- Ordnungswidrigkeiten (Bußgelder, Geschwindigkeitsverstoß usw.)
- Wirtschaftstrafrecht
in allen Stadien des Ermittlungs- und/oder gerichtlichen Verfahrens (Strafbefehl, Anklage, Rechtsmittel).
Opferanwalt, Opferschutz, Opferrechte
Als Anwalt für Opferschutz (Opferanwalt) in Schwäbisch Gmünd und Umgebung setzte ich mich für Sie und Ihre Rechte kompromisslos ein:
- Anzeigenerstattung bei der Polizei / Staatsanwaltschaft
- Anwaltliche Begleitung / Beistand während des gesamten Verfahrens
- Nebenklage in dem Strafverfahren gegen den Täter
- Adhäsionsverfahren
- Zeugenbeistan
- Geltendmachung von Schadensersatz
- Geltendmachung von Schmerzensgeld
- Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
Heutzutage kann jeder das Opfer einer Straftat werden. Setzen Sie sich zur Wehr und nehmen Sie Ihre Rechte wahr.